FAQ

Das Mitbringen von Rucksäcken in die Spielstätten ist nicht gestattet. Beutel sowie Bauch- und Gürteltaschen bis zu einem Format von DIN A4 sind jedoch erlaubt.

Eine kostenlose Garderobe für Jacken, Rucksäcke und Taschen befindet sich im Kesselhaus. Die Garderobe öffnet am Mittwoch um 17:00 Uhr, Donnerstag und Freitag um 17:30 Uhr und schließt an allen Tagen um 01:00 Uhr.

Liegengebliebene Dinge können am Donnerstag und Freitag zwischen 16:00 und 01:00 Uhr beim Info- und Merch-Container abgeholt werden.

Es gibt keine Schließfächer. Bitte die kostenlose Garderobe nutzen.

Verlorene bzw. gefundene Gegenstände können während der drei Festivaltage vom 30.08. bis 01.09. zwischen 16.00 und 01.00 Uhr am Info- und Merch-Container (zwischen REWE und Palais) abgeholt werden.

Alle Programmpunkte der Çaystube, des Frannz Garten am Donnerstag und Freitag sowie das Sonderprojekt »Can I Kick It? Yes, You Can!« und die Commissioned Work »Kyiv Black Box« sind kostenlos besuchbar und frei zugänglich. Hier geht es zum Lageplan.

Das Gelände ist zu jeder Zeit, also auch vor und nach unseren Spielzeiten, öffentlich zugänglich. Alle Spielzeiten finden sich auf unserem Timetable.

Bei Pop-Kultur gilt »first come, first serve«. Da unsere Spielstätten in der Regel nach den einzelnen Programmpunkten nicht geräumt werden, empfiehlt es sich, rechtzeitig da zu sein.

Für das Veranstaltungsgelände und in den Veranstaltungsorten gelten für die gesamte Dauer der Veranstaltung die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.

Für Kinder bis einschließlich 6 Jahre in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person ist der Eintritt frei.

Kinder und Jugendliche im Alter von 7 bis einschließlich 12 Jahren zahlen den halben Eintrittspreis. Sie haben nur Zutritt zur Veranstaltung in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person oder einer erziehungsbeauftragten Person.

Eine erziehungsbeauftragte Person ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG).

Jugendliche ab 16 Jahren haben bis 24 Uhr ohne Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten Zutritt zur Veranstaltung.

Erziehungsbeauftragte Personen haben einen schriftlichen Nachweis ihrer Beauftragung mitzuführen und auf Verlangen eine Kopie des Ausweises der personensorgeberechtigten Person vorzulegen.

Weitere Hinweise finden sich in unseren AGBs.